Sicherer Brandschutz

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Organisation und Zuständigkeiten im Brandschutz
Die schweizerischen Brandschutzvorschriften dienen dem Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Durch den Beschluss des Interkantonalen Organs für Technische Handelshemmnisse (IOTH) sind diese Vorschriften in allen Kantonen verbindlich.

Die Brandschutzvorschriften richten sich an:

  • Eigentümer und Nutzer von Bauten und Anlagen
  • Alle Personen, die bei der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Instandhaltung von Bauten und Anlagen beteiligt sind

Die VKF-Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm, den Brandschutzrichtlinien und den Prüfbestimmungen. Die Norm definiert die Grundsätze für baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz und legt unter anderem in Artikel 8 die zentralen Schutzziele fest:

  • Schutz von Personen und Tieren
  • Begrenzung der Brand- und Rauchausbreitung
  • Tragfähigkeit der Konstruktion über einen bestimmten Zeitraum
  • Sicherstellung einer wirksamen Brandbekämpfung und Sicherheit der Rettungskräfte


Brandschutztechnische Anforderungen an die Gebäudehülle mit PIR-Sandwichpaneelen
Gemäss den Brandschutzrichtlinien VKF-BSR 14-15 sind für Gebäude mittlerer Höhe (bis 30m) Baustoffe mit geringem (RF2) und zulässigem (RF3) Brandbeitrag als Wärmedämmung erlaubt. Die MONTANATHERM® PIR Sandwichelemente sind nach der Zuordnungstabelle 2.4 der VKF Brandschutzrichtlinien 13-15 als RF2 ohne kritisches Verhalten klassifiziert.


Schutzziele für Aussenwandbekleidungssysteme für Gebäude mittlerer Höhe
In der aktuellen Ausgabe der Brandschutzvorschriften wurden folgende Schutzziele definiert:

  • Brennbare Aussenwandbekleidungen und Wärmedämmungen müssen so konzipiert sein, dass sich ein Brand an der Aussenwand vor dem Löschangriff der Feuerwehr auf maximal zwei Geschosse oberhalb des Brandgeschosses nicht unkontrolliert ausbreiten kann (VKF-BSR 14-15, Ziffer 3.1.1 Abs. 2).

Zusätzlich wurden Massnahmen zur Sicherstellung der Zugänglichkeit der Feuerwehr getroffen:

  • Werden brennbare Bauprodukte in der Aussenwand verwendet, muss die Zugänglichkeit für die Feuerwehr gewährleistet sein (z.B. durch Druckleitungen oder mobile Wasserwerfer, VKF-BSR 14-15, Ziffer 3.1.1 Abs.1).
  • Die Zugänglichkeit gilt als sichergestellt, wenn die Aussenwand mit einem Feuerwiderstand von EI30 ausgeführt wird, sodass ein Brand im Gebäude nicht auf die Fassade übergreifen kann (VKF-BSR 14-15, Anhang zu Ziffer 3.1.1).

An dieser Stelle verweisen wir gerne auf die VKF-Technische Auskunft Nr. 31795, welche unseren MONTANATHERM® Sandwichpaneelen EI30 einen Feuerwiderstand von 30 Minuten bestätigt (weitere Informationen: MONTANATHERM® Sandwichpaneele EI30).


Vergleich von Sandwichelementen mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS)
Häufig werden MONTANATHERM® Sandwichelemente mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) verglichen. Dabei sind jedoch folgende Unterschiede relevant:

  • WDVS bestehen gemäss Definition VKF-BSR 10-15 aus einer direkt auf die Wand aufgebrachten Dämmung, die mit einem Aussenputz hohlraumfrei abgedeckt ist.
  • WDVS sind durch horizontal verlaufende Brandriegel zu unterteilen, die auch aus ungeschützten PIR-Streifen hergestellt sein können und direkter Feuerexposition ausgesetzt sind. Dieser Sachverhalt belegt die grundsätzlich guten brandschutztechnischen Eigenschaften von PIR.
  • MONTANATHERM® Sandwichpaneele besitzen zudem eine beidseitige Metalldeckschicht der Klasse RF1 (nicht brennbar), welche die PIR-Kernschicht zusätzlich gegen direkte Brandeinwirkung schützt.


Mit dem Einsatz der MONTANATHERM® Elemente MTW-V EI30 ab 140mm Kerndicke können die in der BSR 14-15 festgelegten Schutzziele eingehalten werden. Diese Elemente bieten einen 30-minütigen, VKF-zertifizierten Feuerwiderstand und sind RF2 klassifiziert. Die Stahlblech-Deckschichten gelten dem Stand der Technik entsprechend als nicht brennbar RF1.


Verhalten von PIR-Sandwichelementen in Grossversuchen
Grossversuche nach IFBS gemäss DIN 4102-1 haben gezeigt, dass bei Brandbeanspruchung ein Durchbrand lediglich im Fugenbereich auftrat. Das Abbrennen der organischen Beschichtung und die Verkohlung des Schaumkerns beschränkten sich auf den direkten Feuerangriffsbereich. Entscheidend ist jedoch, dass Stahl-Sandwichelemente aus PIR eine Brandausbreitung effektiv verhindern. Der Brand wurde nicht auf angrenzende Bereiche übertragen, wodurch das Schadenausmass selbst unter Vollbrandbedingungen begrenzt blieb.
Die geprüften Sandwichelemente trugen weder zur horizontalen noch zur vertikalen Brandausbreitung bei. Lediglich die Entwicklung von schwarzem Rauch aus den Elementen war im Brandfall zu beobachten.


MONTANATHERM® – Sicherer Brandschutz für moderne Gebäude
Die Brandschutzvorschriften setzen hohe Standards für den Schutz von Menschen und Sachwerten. MONTANATHERM® Sandwichelemente erfüllen die aktuellen VKF-Anforderungen und bieten durch ihre RF2-Klassifizierung und den nachgewiesenen Feuerwiderstand von EI30 eine sichere und wirtschaftliche Lösung für Fassaden an Gebäuden mittlerer Höhe. Dies gewährleistet nicht nur eine hohe Sicherheit, sondern auch die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften.